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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth

Bayreuth Moot Court Association (BayMCA)

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Moot Courts

Was ist ein Moot Court?

Ein „Moot Court“ ist ein fiktives Gerichtsverfahren. Dabei nehmen die Teilnehmer die Rolle der Vertreter der Parteien ein und erhalten so die Möglichkeit, theoretisches Wissen anzuwenden sowie praktische Fähigkeiten der Verhandlungsführung zu erlangen. Moot Courts werden in Form von Wettbewerben als „juristisches Turnier“ von Mannschaften verschiedener Universitäten ausgetragen. Dabei können sich je nach Wettbewerb bis zu mehreren hundert Mannschaften aus (fast) allen Ländern der Welt messen. Als Richter des fiktiven Gerichts fungieren dabei Professoren und Praktiker. Moot Courts finden typischerweise in zwei Phasen statt. Zunächst werden Schriftsätze für die fiktiven Mandanten erstellt. Dann wird vor den „Gerichten“ plädiert. Die Bewertung erfolgt je nach Moot nach verschiedener Wertigkeit der Schriftsätze und mündlichen Plädoyers. Größere Moot Courts unterteilen sich häufig in eine (ggf. nationale/regionale) Vorrunde und ein Finale.

Welche Vorteile hat die Teilnahme an einem Moot Court?

Die Teilnahme an einem Moot Court bietet die Möglichkeit, die juristischen Fähigkeiten bereits während des Studiums praxisnah anzuwenden und einen Einblick in die Anwaltstätigkeit zu erlangen. Je nach Wettbewerb werden dabei bekannte Rechtsgebiete vertieft oder neue Rechtsgebiete erarbeitet. Ein Moot Court schult insbesondere die Argumentationsfähigkeit und rhetorische Fähigkeiten. Bei den fremdsprachigen Moot Courts werden durch das intensive Training die jeweiligen Fremdsprachenkenntnisse stark verbessert. Die Teilnehmer können Kontakte in die Praxis, aber auch zu Studenten anderer Universitäten und Länder knüpfen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit durch die Teilnahme an einem Moot Court Scheine zu erwerben. Für die einzelnen Regelungen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Betreuer.


Verantwortlich für die Redaktion: Univ.Prof.Dr. Martin Schmidt-Kessel

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